Auftraggeber: Stadt Bad Friedrichshall
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 08. Februar 2023 („Ko-operationserlass Lärmaktionsplanung“) die Kommunen aufgefordert, im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung bis spätestens 18. Juli 2024 eine Überprüfung und Überarbeitung ihrer bestehenden Lärmaktionspläne durchzuführen.