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6-streifiger Ausbau der A6 (AK Weinsberg – Landesgrenze BW/BY) Ermittlung der anrechenbaren Kosten

Auftraggeber: Regierungspräsidium Stuttgart (2008)

Im Vorfeld der Vergabe der Planungsleistungen für den 6-streifigen Ausbau der A6 (Mannheim-Nürnberg) auf dem rund 64 km langen Abschnitt vom Autobahnkreuz Weinsberg bis zur Landesgrenze mit Bayern (s. Bild) sollen die anrechenbaren Kosten nach § 52 HOAI überschlägig ermittelt werden. Unter anderem soll die Ermittlung dazu dienen, zu entscheiden, welches Vergabeverfahren angewendet werden muss.

Auf der Basis der vorhandenen CARD/1-Bestandsdaten werden die Massen und die Kosten ermittelt. Das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 44 hat hierzu den Auftrag an das Ingenieurbüro Zimmermann erteilt.

Ermittlung der anrechenbaren Kosten: Abschnitt vom Autobahnkreuz Weinsberg bis zur Landesgrenze mit Bayern

Ermittlung der anrechenbaren Kosten: Abschnitt vom Autobahnkreuz Weinsberg bis zur Landesgrenze mit Bayern

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