Auftraggeber: Regierungspräsidium Stuttgart (2008)
Im Vorfeld der Vergabe der Planungsleistungen für den 6-streifigen Ausbau der A6 (Mannheim-Nürnberg) auf dem rund 64 km langen Abschnitt vom Autobahnkreuz Weinsberg bis zur Landesgrenze mit Bayern (s. Bild) sollen die anrechenbaren Kosten nach § 52 HOAI überschlägig ermittelt werden. Unter anderem soll die Ermittlung dazu dienen, zu entscheiden, welches Vergabeverfahren angewendet werden muss.
Auf der Basis der vorhandenen CARD/1-Bestandsdaten werden die Massen und die Kosten ermittelt. Das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 44 hat hierzu den Auftrag an das Ingenieurbüro Zimmermann erteilt.
Ermittlung der anrechenbaren Kosten: Abschnitt vom Autobahnkreuz Weinsberg bis zur Landesgrenze mit Bayern