Auftraggeber: Gemeinde Eberstadt
Für lärmbetroffene Gebäude entlang der Ortsdurchfahrt von Hölzern im Zuge der L 1036 kann unter gewissen Voraussetzungen eine finanzielle Förderung passiver Maßnahmen an den Gebäuden seitens des Landes erfolgen.
Zur effizienten Umsetzung der in Aussicht gestellten Maßnahmen hat die Gemeindeverwaltung das Ing.Büro Zimmermann mit der Bauherrenvertretung beauftragt.