Auftraggeber: Gemeinde Lehrensteinsfeld
Im Zuge der Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplan der Gemeinde Lehrensteinsfeld wurde die hohe Lärmbelastung in der Ortsdurchfahrt im Zuge der Landesstraße festgestellt, weshalb die Gemeinde mit dem Land eine Vereinbarung über die Gewährung von Fördermitteln für betroffene Eigentümer abgeschlossen hat.
Für lärmbetroffene Gebäude an der L 1102 in Lehrensteinsfeld kann nunmehr unter gewissen Voraussetzungen eine finanzielle Förderung passiver Maßnahmen an den Gebäuden im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms des Landes Baden-Württemberg erfolgen.