Auftraggeber: Gemeinde Obersulm
Für lärmbetroffene Gebäude an der B 39 und der L 1035 in Willsbach und Affaltrach kann unter gewissen Voraussetzungen eine finanzielle Förderung passiver Maßnahmen an den Gebäuden im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms des Landes Baden-Württemberg erfolgen. Hierzu wurden im Zeitraum 2017/2018 bereits entsprechende Zuschüsse gewährt. Im Zuge der Überprüfung des Lärmaktionsplan der Gemeinde Obersulm wurde aktuell die anhaltend hohe Lärmbelastung an den o.g. Straßen festgestellt, weshalb mit dem Land erneut eine Vereinbarung über die Gewährung von Fördermitteln abgeschlossen wurde.