Auftraggeber: Gemeinde Obersulm
Für lärmbetroffene Gebäude entlang der Ortsdurchfahrt im Zuge der B 39 und der L 1035 in Obersulm kann unter gewissen Voraussetzungen eine finanzielle Förderung passiver Maßnahmen an den Gebäuden seitens des Landes erfolgen.
Zur effizienten Umsetzung der in Aussicht gestellten Maßnahmen hat die Gemeindeverwaltung das Ing.Büro Zimmermann mit der Bauherrenvertretung beauftragt.