Auftraggeber: Gemeinde Billigheim (2011)
Die Gemeinde Billigheim erstellt derzeit die Änderung des Bebauungsplans Bockacker II im Ortsteil Sulzbach. Die Änderung im südwestlichen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans dient der Errichtung eines Feuerwehrgerätehaus mit Stellplätzen. In einer Schallimmissionsprognose soll ermittelt werden, mit welchen Immissionspegeln unter Berücksichtigung der Lärmemissionen aus dem Betrieb des Feuerwehrgerätehauses an den Fassaden der bestehenden Bebauung zu rechnen ist und ob ggf. Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm ergriffen werden müssen.