Auftraggeber: Gemeinde Offenau (2011)
Für das Kleinspielfeld an der Bachenauer Straße liegt ein von einem Anwohner beauftragtes Schallgutachten vor, das zu dem Ergebnis kommt, dass die Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) am Gebäude des Anwohners überschritten sind. Nach Durchsicht des Gutachtens bestehen Zweifel, ob bei der Berechnung der Beurteilungspegel nicht zu lange Einwirkzeiten der Geräuschemissionen berücksichtigt wurden. Dies soll im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung geprüft werden.