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Spiel- und Sportanlage Cappel

Auftraggeber: Landesgartenschau Öhringen 2016 GmbH (2014)

Im Zusammenhang mit der Landesgartenschau 2016 wird die dauerhafte Herstellung einer multifunktional nutzbaren befestigten Fläche für diverse Sport- und Freizeitaktivitäten geplant, auf der auch einzelne Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Zuschauern möglich sein sollen. Die Anlage soll auf einer Fläche von rd. 800 m2 in dem Gebiet östlich des Ströllerbachs auf der Südseite der L 1036 (Haller Straße) angelegt werden.
Westlich des Ströllerbachs befinden sich Gewerbeflächen, die bislang größtenteils ungenutzt sind. Nördlich der L 1036 finden sich vereinzelt Wohngebäude.
Südlich der Ohrn soll ein großer Abenteuerspielplatz errichtet werden. Das geplante Gelände liegt nördlich der Wohnbebauung von Öhringen bzw. Cappel.
Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung soll eine Beurteilung der mit dem Betrieb der Anlagen verbundenen Lärmimmissionen an den angrenzenden Gebäuden vorgenommen werden.
Für die Sportaktivitäten (Streetball, Streetsoccer, Inline-Skater-Hockey) gelten die Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV). Für die auf dem Gelände geplanten Veranstaltungen sowie den Abenteuerspielplatz gelten die Festsetzungen der TA Lärm, da die eigentlich hierfür maßgebende Freizeitlärm-Richtlinie in Baden-Württemberg offiziell nicht eingeführt ist.

Isophonenkarte Konzertlärm

Isophonenkarte Konzertlärm

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15 Jahre
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