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Lärmaktionsplan Neckarzimmern

Auftraggeber: Gemeinde Neckarzimmern (2015)

Die vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Messungen Baden-Württemberg (LUBW) erstellten strategischen Lärmkarten haben ergeben, dass in dem kartierten Bereich von Neckarzimmern insgesamt 120 Personen einem 24 Stunden-Pegel von mehr als 65 dB(A) und 138 Personen einem Nachtpegel von mehr als 55 dB(A) ausgesetzt sind. Damit sind die vom Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg vorgegebenen Kriterien, die einen „Lärmschwerpunkt“ definieren, auf Neckarzimmerner Gemarkung erfüllt. Nach § 47d BImSchG hat die Kommune deshalb einen Lärmaktionsplan zu erstellen, mit dem Lärmprobleme und –auswirkungen erfasst und Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung bereits betroffener Bereiche sowie zum Schutz bislang „ruhiger Gebiete“ entwickelt werden

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