Auftraggeber: Große Kreisstadt Mosbach (2015)
Die Gemeindestraße „Waldsteige“ im Stadtteil Neckarelz ist nach einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2013 im Jahresschnitt mit rund 4.000 Kfz/24 h belastet. Von Seiten der Anwohner kommen vermehrt Forderungen nach einer Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h.
Diese Maßnahme ist eine sogenannte „straßenverkehrsrechtliche Maßnahme“ mit dem Ziel, durch Beschränkungen des fließenden Verkehrs eine Lärmminderung zu erzielen. Hierfür muss die Tatbestandsvoraussetzung des § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung vorliegen. Danach dür-fen entsprechende Maßnahmen „nur angeordnet werden, wenn auf Grund der bestehenden örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung “… erheblich übersteigt“.
Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung soll deshalb ermittelt werden, ob und ggf. in welchem Umfang die Auslösewerte der für die Umsetzung straßenverkehrsrechtlicher Maß-nahmen maßgebenden „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)“ an der Waldsteige überschritten sind und ob dadurch der Beurteilungspegel um mindestens 2,1 dB(A) reduziert werden kann.