Auftraggeber: Gemeinde Neckarzimmern (2016)
Die Gemeinde Neckarzimmern plant die Erstellung des Bebauungsplans „Mosbacher Weg“, in dessen Geltungsbereich vier Baugrundstücken am Ende des Mosbacher Wegs ausgewiesen werden sollen. Das Plangebiet liegt oberhalb der Bahnstrecke 4111 (Neckarelz-Jagstfeld) und der Bundesstraße B 27 (Mosbach-Heilbronn).
Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung soll ermittelt und geprüft werden:
• Welche Lärmbelastungen aus Verkehrslärm entstehen im Geltungsbereich des Plangebiets?
• Werden dabei die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) überschritten?
• Welche Lärmschutzmaßnahmen (aktiv/passiv) sind zu ergreifen?