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Schalluntersuchung "Parkplatzerweiterung an der Thoraxklinik in HD-Rohrbach"

Auftraggeber: Thoraxklinik am Universitätsklinikum Heidelberg gGmbH

Die Thoraxklinik Heidelberg GmbH plant eine Erweiterung und Optimierung der bestehenden Pkw-Parkplätze auf dem Flst.Nr. 27019 an der Schelklystraße. Auf dem Grundstück sind derzeit zwei, auch höhenmäßig getrennte Parkplatzbereiche für Besucher/Patienten sowie Mitarbeiter mit zusammen rund 160 Stellplätzen angelegt. Um den Parksuchverkehr im Umfeld der Klinik zu reduzieren, ist die Herstellung einer 75 Stellplätze umfassenden Parkierungsebene über den an dem Burnhofweg gelegenen Mitarbeiterparkplatz geplant. Die Zu- und Abfahrt zu dieser Ebene „+1“ soll über den an der Röntgenstraße gelegenen Besucher/Patientenparkplatz und die an der Schelklystraße bereits vorhandenen Schrankenanlage erfolgen. Durch den Bau der zusätzlichen Parkierungebene gehen auf den vorhandenen Parkplätzen einige Stellplätze verloren, so dass die Parkplatzkapazität sich in Summe nicht um 75 Stellplätze erhöhen wird.
Auf drei Seiten sind rund um die Parkplätze Wohngebäude angeordnet. Nach den Festsetzungen im Bebauungsplan „Rohrbach Gewann See“ liegen die Gebäude auf der Westseite der Schelklystraße in einem „Mischgebiet (MI)“, die restlichen Wohngebäude in einem „Allgemeinen Wohngebiet (WA)“ nach BauNVO.
Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung soll deshalb ermittelt und geprüft werden:
• Welche Beurteilungspegel nach DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) werden durch die Fahr- und Rangierbewegungen auf den 3 Parkierungsebenen an den angrenzenden Ge-bäuden zu erwarten sein?
• Wie erhöhen sich die Beurteilungspegel gegenüber dem IST-Zustand?
• Sind diese Lärmpegel in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig?
Die Untersuchung erfolgt in zwei Stufen. Zunächst erfolgt in Stufe 1 eine Abschätzung der zu erwartenden Lärmbelastung, wobei die vorhandene Geländesituation in vereinfachender Wei-se berücksichtigt wird. Ebenso findet die Lärmbelastung auf den öffentlichen Straßen darin (noch) keine Berücksichtigung. Diese „Voruntersuchung“ dient der weiteren Abstimmung mit der Stadtverwaltung Heidelberg, ist aber bereits hinreichend aussagefähig in Bezug auf das Bau-vorhaben.
In Stufe 2 erfolgt dann die eigentliche Untersuchung im Rahmen des Baugesuchs, deren Umfang sich aus dem Ergebnis der Besprechung mit der Stadtverwaltung Heidelberg ergeben wird.

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15 Jahre
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