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Lärmbelastungen in den Ortsdurchfahrten Pfedelbach, Windischenbach und Oberohrn

Auftraggeber: Gemeinde Pfedelbach

Von der Bevölkerung an den Straßenabschnitten „L 1035, Ortsdurchfahrt Windischenbach“, „L 1049, Ortsdurchfahrt Oberohrn“ und „L 1050, Ortsdurchfahrt Pfedelbach, vom Kreisverkehr bis zum Ortsende Richtung Heuberg“ gibt es immer wieder Anfragen, ob aus Lärmschutzgründen innerorts eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h möglich ist.
Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung soll deshalb ermittelt werden, ob und ggf. in welchem Umfang (= Anzahl der betroffenen Gebäude) die Auslösewerte der für die Umsetzung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen maßgebenden „Richtlinien für straßenverkehrsrechtli-che Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)“ an den genannten Straßenabschnitten überschritten sind.

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15 Jahre
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