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Einzelanträge Lärmsanierung im Regierungsbezirk Karlsruhe

Auftraggeber: Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 44

Das Regierungspräsidium erhält im Jahr ca. 50 Anträge auf Erstattung von Kosten für passive Lärmschutzmaßnahmen aus dem ganzen Regierungsbezirk aus unterschiedlichen Orten und an diversen Bundesstraßen oder Landesstraßen. Im Rahmen der Umsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen an diesen einzelnen Gebäuden ist die Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung für jedes Einzelobjekt für die eingehenden Anträge notwendig , wobei ermittelt wird, ob und ggf. in welchem Umfang die aktuellen Auslösewerte der für die Umsetzung stra-ßenbaulicher Lärmminderungsmaßnahmen maßgebenden VLärmSchR 97, Kap. D: Lärmsanierung an dem jeweiligen Gebäude überschritten sind.
Die Beurteilungspegel an den maßgebenden Immissionsorten sind nach Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90) zu berechnen.

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15 Jahre
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