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Schalluntersuchung "BPLAN Nordrandstraße"

Auftraggeber: Gemeinde Haßmersheim

Die Gemeinde Haßmersheim erschließt derzeit am nordwestlichen Ortsrand von Haßmersheim die Gebiete „Nord III – Versorgung“ und „Nord III – Wohnen“. Entlang der gesamten Westseite der beiden Plangebiete soll – in mehreren Bauabschnitten – eine anbaufreie „Innerörtliche Verbindungs-/Randentlastungsstraße“ geschaffen werden, die im Süden über einen Kreisverkehrsplatz an die Landesstraße L 529 (Haßmersheim-Hüffenhardt) angebunden und nach Norden hin im Endausbau bis zur L 588 (Haßmersheim-Obrigheim) führen wird, um den Ort somit vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Ein Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2018 prognostiziert ein Verkehrsaufkommen auf der Orts-randstraße im Endausbau zwischen 4.100 und 5.400 Kfz/24 h. Auf dieser Grundlage wurde im Jahr 2019 im Rahmen der Bebauungsplan-Verfahren der beiden o.g. Plangebiete eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, um die Auswirkungen der künftigen Straße auf die beiden Plangebiete zu ermitteln. Die Untersuchung kam zum Ergebnis, dass zwischen der Straße und den beiden Plangebieten ein 2,50 m hoher Lärmschutzwall errichtet werden muss. Zusätzlich sind im Plangebiet „Nord III – Versorgung“ passive Schallschutzmaßnahmen an bewohnten Gebäuden erforderlich.
Aufgrund einer Achsverschiebung und Gradientenänderung der Straße im Übergang zum geplanten Mischgebiet nördlich des Gebiets „Nord III – Wohnen“ muss die schalltechnische Untersuchung fortgeschrieben werden. Ferner sieht die aktuelle Straßenplanung für die Lärmschutz-anlage abschnittsweise drei verschiedene Lösungen vor:
• Wall-Wand-Kombination (im Bereich „Nord III – Versorgung“)
• Wall mit einseitiger Stützkonstruktion (im Bereich „Nord III – Wohnen“)
• Erdwall (im Bereich des geplanten Mischgebiets)
Die Wirksamkeit dieser Lärmschutzanlage unter Berücksichtigung der o.g. Änderungen an der Achse und Gradiente der Straße ist aufzuzeigen.
Bei Bau-km 0+412 wird die Lärmschutzanlage für einen Fußgängerdurchgang unterbrochen. Die erforderliche Überlappungslänge des Lärmschirms ist festzulegen.

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15 Jahre
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