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Schall "BPLAN Kirchhofweg" in Guttenbach

Auftraggeber: Gemeinde Neckargerach

Die Gemeinde Neckargerach plant im Ortsteil Guttenbach die Aufstellung des Bebauungsplans „Kirchhofweg“ nach § 13 b BauGB. Das Grundstück grenzt an die Landesstraße L 633 (Neckargerach – Neunkirchen)
In einer schalltechnischen Untersuchung soll ermittelt und geprüft werden:
• Welche Lärmbelastungen aus Verkehrslärm der L 633 werden im Plangebiet entstehen?
• Werden dabei die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) überschritten?
• Welche Festsetzungen zur Begrenzung der Lärmimmissionen müssen im Bebauungsplan getroffen werden?

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15 Jahre
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