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Überprüfung Lärmaktionsplan Lehrensteinsfeld

Auftraggeber: Gemeinde Lehrensteinsfeld

Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08. April 2019 (BGBl. I S. 432) ist alle fünf Jahre, spätestens jedoch im Jahr 2019 turnusmäßig eine Überprüfung des Lärmaktionsplans durchzuführen.
Die aktuellen Ergebnisse des Verkehrsmonitorings des Landes erbrachten im Jahr 2019 für die Landesstraße L 1102 (Lehrensteinsfeld – Ellhofen) eine Verkehrsbelastung von 7.420 Kfz/24h, für die Kreisstraße K 2127 (Lehrensteinsfeld – Willsbach) von 4.539 Kfz/24h. In den Lärmkarten der LUBW ist jedoch als einzige Verkehrslärmquelle auf Lehrensteinsfelder Gemarkung die BAB 81 (Stuttgart-Heilbronn) aufgenommen, da nur diese Straße über dem für die LUBW maßgebenden Schwellenwert von 8.200 Kfz/24 h liegt.
Der Geltugnsbereich des Lärmaktionsplans wird auftragsgemäß um die bereiche entlang der beiden oben genannten Verkehrswege erweitert.

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