Auftraggeber: Stadt Neckarsulm
Die Stadtverwaltung Neckarsulm plant die 8. Änderung des Bebauungsplans „Südöstlicher Stadtteil“. Das Plangebiet umfasst ca. 28 ha bebaute Fläche in der Kernstadt. Das Plangebiet wird von innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen begrenzt (Heilbronner Straße, Friedrichstraße, Binswanger Straße, Richard-Wagner-Straße, Ganzhornstraße) und liegt zudem im Einwirkungsbereich der B 27 und der BAB 6.
Der Bebauungsplan sieht für das bestehende Gebiet eine Nachverdichtung im rückwärtigem Be-reich vor. Innerhalb des Plangebiets ist überwiegend die Nutzung „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ bzw. „Besonderes Wohngebiet (WB)“ vorgesehen. Im östlichen Bereich soll es jedoch ein eingeschränktes Gewerbegebiet („GEe“) geben, in dem nur „nicht störende Betriebe“ zugelas-sen werden sollen. Ferner ist innerhalb des Plangebiets ein Spiel- sowie ein Bolzplatz vorgesehen.
In einer schalltechnischen Untersuchung soll ermittelt und geprüft werden:
• Welche Lärmbelastungen aus Verkehrs-, Gewerbe- und Sportlärm werden im Plangebiet entstehen?
• Werden dabei die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) überschritten?
• Welche Festsetzungen zur Begrenzung der Lärmimmissionen müssen im Bebauungsplan getroffen werden?