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Schalluntersuchung "Neubau Lärmschutzwall bei Wittighausen, 2. Fortschreibung"

Auftraggeber: Gemeinde Vöhringen

Auf der Westseite der BAB 81 (Stuttgart – Singen) soll im Bereich des Vöhringer Ortsteils Wittershausen ein bis zu 14 m hoher Erdwall geschüttet werden, der dem Lärmschutz des Ortsteils dienen soll. Hierzu wurde im Jahr 2019 eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, die die Wirksamkeit der Maßnahme für Wittershausen aufzeigte. Auf Verlangen des Landratsamtes wurden im Jahr 2020 in einer weiteren Untersuchung die Effektivität denkbarer Lärmschutz-Alternativen untersucht, um für das Bebauungsplanverfahren zu o.g. Maßnahme eine fundiertere Begründung zu erhalten.
Nunmehr fordert das Landratsamt im Zusammenhang mit der konkreten Umsetzung der Maßnahme weitere Untersuchungen. Nach Ansicht der Genehmigungsbehörde beim Landratsamt darf der Lärmschutzwall im Kernbereich Z2-Bodenmaterial nur bis zu der Höhe enthalten, die für den Lärmschutz von Wittershausen unbedingt erforderlich ist.
Ausgehend von der geplanten Höhe des Walls von 14 m (in Bezug auf die Höhe der A 81) wird der Wall nach und nach in 1 m-Schritten bis auf die Höhe der Kreisstraße „abgesenkt“ und jeweils die sich dann ergebenden Beurteilungspegel an den Gebäuden in Wittershausen ermit-telt.
Da sich seit der letzten Untersuchung durch die Einführung eines neuen Berechnungsverfahrens (RLS-19) im März 2021 sowie der Absenkung der Auslösewerte der Lärmsanierung im August 2020 die Grundlagen der Lärmpegelberechnungen fundamental geändert haben, werden neben den o.g. Varianten auch der Status Quo (= heutige Situation) und der Planfall (= Planung Büro Gauss vom Mai 2019) neu berechnet.
Durch den Vergleich mit den Auslösewerten der Lärmsanierung an bestehenden Straßen vom August 2020 kann dann die vom LRA geforderte Wallhöhe bestimmt werden.

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