Auftraggeber: Gemeinde Lehrensteinsfeld
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 08. Februar 2023 („Ko-operationserlass Lärmaktionsplanung“) die Kommunen aufgefordert, im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung bis spätestens 18. Juli 2024 eine Überprüfung und Überarbeitung ihrer bestehenden Lärmaktionspläne durchzuführen.
Die Überprüfung des Lärmaktionsplans wurde fristgerecht abgeschlossen.