Auftraggeber: Gemeinde Obersulm
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 08. Februar 2023 („Kooperationserlass Lärmaktionsplanung“) die Kommunen aufgefordert, im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung bis spätestens 18. Juli 2024 eine Überprüfung und Überarbeitung ihrer bestehenden Lärmaktionspläne durchzuführen.
Die 2. Überprüfung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Obersulm wurde in der GR-Sitzung am 25.11.2024 offiziell abgeschlossen.