Auftraggeber: Gemeinde Elztal
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 08. Februar 2023 („Kooperationserlass Lärmaktionsplanung“) die Kommunen aufgefordert, im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung bis spätestens 18. Juli 2024 eine Überprüfung und Überarbeitung ihrer bestehenden Lärmaktionspläne durchzuführen.
Die 2. Überprüfung des Lärmaktionsplans wurde vom Gemeindrat in der Sitzung am 17.02.2025 beschlossen.