Auftraggeber: Stadt Gundelsheim
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 08. Februar 2023 („Kooperationserlass Lärmaktionsplanung“) die Kommunen aufgefordert, im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung bis spätestens 18. Juli 2024 eine Überprüfung und Überarbeitung ihrer bestehenden Lärmaktionspläne durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans wurde bei der 2. Überprüfung um die K 2159 (Obergriesheimer Straße) und die Mühlstraße erweitert.
Die 2. Überprüfung des Lärmaktionsplans wurde vom Gemeiendrat in der Sitzung am 26.02.2025 beschlossen.