Auftraggeber: Stadt Löwenstein
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 08. Februar 2023 („Ko-operationserlass Lärmaktionsplanung“) die Kommunen aufgefordert, im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung bis spätestens 18. Juli 2024 eine Überprüfung und Überarbeitung ihrer bestehenden Lärmaktionspläne durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans wurde bei der 1. Überprüfung um den Stadtteil Reisach erweitert.
Die 1. Überprüfung des Lärmaktionsplans wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 13.02.2025 beschlossen.