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Lärmaktionsplan Pfedelbach

Auftraggeber: Gemeinde Pfedelbach

Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans soll im Kernort die L 1050 (Hauptstraße) vom Kreisverkehr mit der Hohenloheallee bis zum Ortsende Richtung Heuberg, die Baierbacher Straße und die Windischenbacher Straße umfassen.

Das vorhandene Gelände- und Gebäudemodell in Pfedelbach wird aus der Untersuchung vom November 2019 übernommen. Für die Baierbacher Straße und die Windischenbacher Straße liegen allerdings keine aktuellen Verkehrszahlen vor, so dass dort zunächst Langzeit-Erhebungen des Verkehrsaufkommens durchgeführt werden müssen.

Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans wurde im Laufe der Zeit um Windischenbach, Heuberg, Gleichen und die Ortschaften im Steinbacher Tal und ergänzt.

Der Lärmaktionsplan wurde am 18.03.2025 vom Gemeinderat beschlossen.

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