Auftraggeber: Große Kreisstadt Bad Rappenau
Die Stadt Bad Rappenau plant den Bau einer Verbindungsrampe zwischen der Landestraße L 530 und der Kreisstraße K 2120 am südöstlichen Stadtrand. Die Länge der Verbindungsrampe beträgt ca. 160 m. Die Anschlüsse der Rampe an die Landes- bzw. Kreisstraße werden als Einmündungen mit separaten Linksabbiegestreifen geplant.
Die Unterlagen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) sollen einem Sicherheitsaudit nach RSAS unterzogen werden.