Auftraggeber: Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 47.1
Das Regierungspräsidium Stuttgart plant den Bau einer Verbindungsrampe zwischen der Landestraße L 530 und der Kreisstraße K 2120 am südöstlichen Stadtrand von Bad Rappenau. Die Länge der Verbindungsrampe beträgt ca. 150 m. Die Anschlüsse der Rampe an die Landes- bzw. Kreisstraße werden als Einmündungen mit separaten Linksabbiegestreifen geplant.
Die Planunterlagen der Ausführungsplanung wurden einem Sicherheitsaudit nach RSAS unterzogen.