Auftraggeber: Stadt Bad Friedrichshall (2009)
Die Stadt Bad Friedrichshall plant die Ausweisung des im Flächennutzungsplan enthaltenen Gewerbegebiets Obere Fundel am Südostrand des Stadtteils Kochendorf.
Das projektierte Gewerbegebiet umfasst eine Fläche von rund 18 ha und grenzt im Norden unmittelbar an die bestehende Wohnbebauung entlang der K 2117
(Amorbacher Straße). Im Flächennutzungsplan sind bereits mehrere Lösungen zur Minimierung des erwarteten Nutzungskonflikts aufgezeigt. Zum einen soll die Kreisstraße K 2117 nach Süden in das Gewerbegebiet verlegt werden, damit die Amorbacher Straße künftig vom Durchgangsverkehr entlastet werden kann und so eine beidseitige Wohnbebauung möglich wird. Zum anderen soll eine Grünzone als Puffer zwischen der Wohnbebauung und dem künftigen Gewerbegebiet entstehen. Ferner soll der nördlich der verlegten K 2117 gelegene Teil des Gewerbegebiets als eingeschränktes Gewerbegebiet
(GEe nach BauNVO) ausgewiesen werden.
Im Rahmen einer Verkehrs- und schalltechnischen Untersuchung sollte geklärt werden, ob und in welchem Umfang diese Maßnahmen ausreichend sind, wie sie konkret ausgestaltet werden müssen und ob es zusätzlicher Maßnahmen zur Optimierung bedarf.
Verkehrs-Untersuchungen Gewerbegebiet Obere Fundel
Gesamtverkehr 2007 Gewerbegebiet Obere Fundel Beurteilungszeitraum: Tag