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Geschwindigkeitsreduzierung OD Öhringen-Unterohrn

Auftraggeber: Große Kreisstadt Öhringen (2010)

Die Stadtverwaltung von Öhringen möchte beim zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Ortsdurchfahrt des Stadtteils Unterohrn im Zuge der L 1088 (Neuenstadter Straße) auf 30 km/h beantragen.

In einer Untersuchung soll aufgezeigt werden, welche Verkehrsbelastungen es heute im Bereich der Neuenstadter Straße gibt. Zur Quantifizierung der aktuellen Verkehrssituation, insbesondere des Anteils des Schwerverkehrs, wird vom Ordnungsamt der Stadt über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen eine automatische Dauerzählung durchgeführt. In Verbindung mit der Auswertung der von der Stadtverwaltung bereits durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen in der OD von Unterohrn sollen die Auswirkungen der erwünschten Geschwindigkeitsreduzierung auf die Lärmbelastungen in der Neuenstadter Straße nach dem Berechnungsverfahren „Lange, gerade Straße“ der RLS-90 quantifiziert werden.

Ortsdurchfahrt des Stadtteils Unterohrn

Ortsdurchfahrt des Stadtteils Unterohrn

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