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Lärmaktionsplanung Öhringen Stufe 1

Auftraggeber: Große Kreisstadt Öhringen (2009)

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie, die durch Ergänzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt wurde, zielt darauf ab, die Lärmbelastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm zu senken und ruhige Gebiete vor einer zukünftigen Verlärmung zu schützen.

In der ersten Phase der Umsetzung, die Anfang 2008 in Baden-Württemberg weitgehend abgeschlossen wurde, stand die Erfassung der aktuellen Lärmbelastung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrs­straßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen in Form von strategischen Lärmkarten mit EU-einheitlichen Lärmindi­zes. Für die Große Kreisstadt Öhringen ergaben sich hierbei besonders lärmbetroffene Bereiche entlang der A6 (Heilbronn-Nürnberg) sowie im Bereich der Kernstadt beidseits der Landesstraße L 1036 (s. Bild).

Nach §47e BImSchG muss die Stadt Öhringen deshalb für diese Gebiete einen Lärmaktionsplan aufstellen. Hauptsächliches Ziel des Lärmaktionsplans ist die Erstellung eines Katalogs von Maßnah­men (punktuell, linien- und flächenhaft, baulich, planerisch / organisatorisch) zur Minderung der Lärmbelastung. Die Öffentlichkeit ist in verständlicher Form über die Lärmkarten und den daraus resultieren­den Aktionsplan zu informieren. Der Aktionsplan ist mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren.

Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro Zimmermann aus Haßmersheim mit der Erstellung des Lärmaktionsplans beauftragt. Es ist vorgesehen, den Lärmaktionsplan bis Ende des Jah­res fertigzustellen.

Lärmaktionsplan: Hotspots Straßenlärm Nacht - L NIGHT

Lärmaktionsplan: Hotspots Straßenlärm Nacht - L NIGHT

Lärmaktionsplan: Differenzenkarte M2, Straßenlärm Nacht - L NIGHT

Lärmaktionsplan: Differenzenkarte M2, Straßenlärm Nacht - L NIGHT

Lärmkarte: Auszug aus Lärmkartierung Baden-Württemberg 2007, Teilbereich Öhringen; Straßenlärm 24 Stunden – L DEN

Lärmkarte: Auszug aus Lärmkartierung Baden-Württemberg 2007, Teilbereich Öhringen; Straßenlärm 24 Stunden – L DEN

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